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FAQ: Wird Einwilligung für Videokonferenz benötigt?

  • Laut Schulgesetzänderung zum 01.08.2020 muss keine Einwilligung eingeholt werden wenn Videokonferenz für den Unterricht erforderlich ist.
  • Die Feststellung der Erforderlichkeit sollte von der Schule dokumentiert werden.
  • Sobald Videokonferenzen für den regulären Unterricht eingesetzt werden (also nicht zwingend erforderlich) benötigt man eine Einwilligung.
  • Ebenso wird für Elternabende eine Einwilligung benötigt.
faq_einwilligung.txt · Zuletzt geändert: 2021/11/30 10:57 von srf

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