Laut Schulgesetzänderung zum 01.08.2020 muss keine Einwilligung eingeholt werden wenn Videokonferenz für den Unterricht erforderlich ist.
Die Feststellung der Erforderlichkeit sollte von der Schule dokumentiert werden.
Sobald Videokonferenzen für den regulären Unterricht eingesetzt werden (also nicht zwingend erforderlich) benötigt man eine Einwilligung.
Ebenso wird für Elternabende eine Einwilligung benötigt.