====== FAQ: Wird Einwilligung für Videokonferenz benötigt? ====== * Laut Schulgesetzänderung zum 01.08.2020 muss keine Einwilligung eingeholt werden wenn Videokonferenz für den Unterricht erforderlich ist. * {{ ::hinweise_zur_aenderung_schg_zum_01082020.pdf | PDF Schulgesetzänderung zum 01.08.2020 }} * [[https://it.kultus-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E233954217/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/it.kultus-bw/Datenschutz%20an%20Schulen%20nach%20neuer%20EU%20DSGVO/dl-hinweise/Hinweise%20zur%20%C3%84nderung%20SchG%20zum%2001082020.pdf|Quelle Schulgesetzänderung zum 01.08.2020 von it.kultus-bw.de]] * Die Feststellung der Erforderlichkeit sollte von der Schule dokumentiert werden. * Sobald Videokonferenzen für den regulären Unterricht eingesetzt werden (also nicht zwingend erforderlich) benötigt man eine Einwilligung. * Ebenso wird für Elternabende eine Einwilligung benötigt.